Staatliche Förderung von Solarstromanlagen
Solarstromanlagen sind ein wesentlicher Baustein im Energiemix der Zukunft. In den letzten Jahren sind die Kosten für Solarstromanlagen spürbar gesunken. Sie weiter wettbewerbsfähig zu machen, dafür sorgt das Vorschaltgesetz des Bundes. Die Förderung der Solarenergie findet im wesentlichen durch die Bundesregierung statt. Zuständig ist das Bundesministerium für Umwelt.
Solarstromanlagen erhalten durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine erhöhte Vergütung für den in das Stromnetz eingespeisten Solarstrom. Dadurch wird der Betrieb einer Photovoltaikanlage in vielen Fällen wirtschaftlich interessant. Die Basisvergütung beträgt nun mindestens 45,7 Cent pro Kilowattstunde.
Solarstromanlagen auf Dächern und Schallschutzwänden
| Vergütungssatz bis 30 Kilowatt Nennleistung | 57,4 Cent/kWh |
| Vergütungssatz über 30 kW | 54,6 Cent/kWh |
| Vergütungssatz über 100 kW | 54,0 Cent/kWh |
Solarstromanlagen an Gebäudefassaden
| Vergütungssatz bis 30 kW | 62,4 Cent/kWh |
| Vergütungssatz über 30 kW | 60,0 Cent/kWh |
Solarstromanlagen ebenerdig
| Vergütungssatz unabhängig von der Anlagengröße | 45,7 Cent/kWh |
| Freiaufgestellte Solarstromanlagen dürfen jedoch nur installiert werden auf: | |
| versiegelten Flächen, planfestgestellten Verkehrsflächen, militärischer Konversionsfläche, Ackerlandflächen. |
Die Vergütung wird 20 Jahre gezahlt. Die Einspeisevergütung einer Neuanlage wir ab dem 1. Januar 2005 jährlich um 5 % gesenkt:
* für Neuanlagen, die ab dem 1. Januar 2004 ans Netz gehen, mindestens 45,70 Cent/kWh,
* für Neuanlagen, die ab dem 1. Januar 2005 ans Netz gehen, mindestens 43,42 Cent/kWh,
* für Neuanlagen, die ab dem 1. Januar 2006 ans Netz gehen, mindestens 41,24 Cent/kWh, usw.
Weitere Informationen finden sie unter www.erneuerbare-energien.de, eine Seite des Bundesumweltministeriums.
